Der Besuch einer Flugschule vermittelt die Fähigkeit, ein Flugzeug selber zu steuern. Nur mit einer gültigen Lizenz darf ein Fluggerät geflogen werden. Viele Lizenzen müssen immer wieder erneuert werden, damit die Erlaubnis weiterhin Bestand hat. Es gibt verschiedene Flugscheine, die das Steuern unterschiedlicher Maschinen erlauben.
PPL(A):
Mit diesem Flugschein dürfen einmotorige Kolbenflugzeuge gesteuert werden. Die Lizenz ist weltweit gültig und legt keine Beschränkung des Gewichts oder der Anzahl der beförderten Personen auf. Nach dem Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren müssen 100 Theoriestunden und 45 Praxisstunden in einer Flugschule abgeleistet werden.
LA PL(A):
Bei diesem Flugschein ist das Gewicht der einmotorigen Kolbenflugzeuge auf 2 t Abfluggewicht begrenzt. Es dürfen sich inklusive Pilot nur 4 Personen an Bord der Maschine befinden. Auch dieser Flugschein kann ab dem Alter von 17 Jahren in einer Flugschule erworben werden. Er ist ausschließlich in Europa gültig. Mit 85 Theoriestunden und 30 Praxisstunden ist die Dauer etwas kürzer als bei der PPL(A).
UL-Sportpilot:
Ultraleichtflugzeuge dürfen ein Abfluggewicht von 472,5 kg nicht überschreiten. An Bord dürfen sich maximal zwei Personen befinden, inklusive Pilot. Auch hier liegt das Mindestalter der Piloten bei 17 Jahren. Es ist eine national gültige Lizenz, die nur mit zusätzlichen Flugfunkzeugnissen im europäischen Raum genutzt werden darf. Für die Erlangung dieser Lizenz sind nur 60 Stunden in Theorie und 30 Stunden an Praxis in einer Flugschule abzuleisten.
Die Kosten für die Flugscheine sind der Anzahl von Theorie- und Praxisstunden entsprechend teuer. Damit der Flugschein seine Gültigkeit behält, muss alle zwei Jahre ein Flug mit einem Fluglehrer absolviert werden. Bei diesem Flug kontrolliert der Lehrer, ob der Pilot noch in der Lage ist, das Flugzeug sicher zu steuern. Zusätzlich muss eine bestimmte Anzahl an Flugstunden nachgewiesen werden. Besonders die Piloten, die über die eigenen Landesgrenzen hinaus fliegen dürfen, müssen die Sprache des Funkverkehrs sicher beherrschen und alle Zeichen kennen und verstehen.
PPL(A) und LA PL(A) können noch nachträglich erweitert werden. Die Lizenz zum Nachtflug und Kunstflug können so noch zusätzlich erworben werden. Besitzer des PPL(A) dürfen auch noch den Instrumentenflug erlernen. Der Flugschein LA PL(A) kann zum PPL(A) erweitert werden.
Ein Flugzeug selber zu steuern muss also kein Traum bleiben, sondern kann wirkliche Realität werden. Für viele Menschen bedeutet die Möglichkeit, selber zu fliegen, ein Gefühl der absoluten Freiheit zu erleben. Da die meisten Flugzeuge nach wie vor mit Benzin betankt werden, ist es dabei aber kein ganz umweltfreundliches Hobby. Das wird sich hoffentlich in Zukunft auch noch ändern. Wenn dann der Flug über bekannte oder unbekannte Gegenden vollständig ohne schädliche Abgase möglich ist, werden viele Menschen das Fliegen noch begeisternder finden. Frei wie ein Vogel zu sein bekommt dann eine ganz neue Bedeutung.
Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Sky Flight Academy GmbH besuchen.